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Aufgaben der Feuerwehr


Das Aufgabengebiet der Feuerwehr ist sehr vielseitig. Geregelt sind die Aufgaben im Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg. Demnach werden die Aufgaben in Pflichtaufgaben und so genannte Kannaufgaben unterschieden.

Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise das Löschen von Schadenfeuern, technische Hilfeleistung bei Menschen und Tieren in lebensbedrohlichen Zwangslagen, sowie Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen.

Zu den Kannaufgaben zählen sonstige Hilfeleistungen für Menschen und Tiere wie Sicherheitswachdienste.

Zur wohl ältesten Aufgabe der Feuerwehr gehört die Brandbekämpfung. Heute ist die Aufgabenvielfalt jedoch deutlich größer geworden. Nur noch rund 15 Prozent der Einsätze haben wirklich etwas mit Feuer zu tun. Trotzdem stellt der Brandeinsatz in Sachen körperliche Beanspruchung sowie Aus- und Fortbildung hohe Anforderungen an die Feuerwehrleute.

Eine wesentliche Stütze des Feuerwehrwesens bilden nach wie vor die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, die traditionsgemäß freiwillig und ehrenamtlich ihre Aufgaben wahrnehmen. Zu diesen Freiwilligen Feuerwehren kommen noch acht Berufsfeuerwehren im Land Baden-Württemberg. Die Bezeichnung "Feuerwehr" ist übrigens rechtlich geschützt und darf nur von den Gemeindefeuerwehren (Freiwillige und Berufsfeuerwehren) und Betriebsfeuerwehren geführt werden. Freiwillige Feuerwehren sind aber keine freiwillige Einrichtung der Städte und Gemeinden. Im Feuerwehrgesetz ist geregelt, dass jede Gemeinde des Landes auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten hat. Die Gemeindefeuerwehr selbst ist eine Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit und damit ein Teil der Gemeindeverwaltung.