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Rechtliche Grundlagen

Die Freiwillige Feuerwehr Metzingen ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Stadt Metzingen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Organe der Feuerwehr sind:

    1. der Feuerwehrkommandant,
    2. die Abteilungskommandanten und Leiter der Abteilungen,
    3. der Feuerwehrausschuss der Gesamtfeuerwehr und die Feuerwehrausschüsse der selbständigen Abteilungen (Abteilungsausschüsse),
    4. die Hauptversammlung und
    5. die Abteilungsversammlung.

Downloads:

  • Satzung der Feuerwehr Metzingen (feuerwehrsatzung.pdf, 144.415 KB)