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Rechtliche Grundlagen
Die Freiwillige Feuerwehr Metzingen ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Stadt Metzingen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Organe der Feuerwehr sind:
- der Feuerwehrkommandant,
- die Abteilungskommandanten und Leiter der Abteilungen,
- der Feuerwehrausschuss der Gesamtfeuerwehr und die Feuerwehrausschüsse der selbständigen Abteilungen (Abteilungsausschüsse),
- die Hauptversammlung und
- die Abteilungsversammlung.
Downloads: Satzung der Feuerwehr Metzingen (feuerwehrsatzung.pdf, 144.415 KB)
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