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Einsatzbericht Ausgelöster Rauchwarnmelder
14.10.2014 (Einsatznr. 422)


Ein aufmerksamer Nachbar wurde um kurz nach 4 Uhr in der Früh von einem Warnsignal eines privaten Rauchwarnmelders geweckt. Daraufhin alarmierte er über die europaweite Notrufnummer 112 die Feuerwehr Metzingen. An der Einsatzadresse angekommen konnte eine leichte Verrauchung und ein beißender Kunststoffschmorgeruch festgestellt werden. Die Polizei hatte bereits vor Eintreffen der Feuerwehr die Bewohnerin des Hauses ins Freie verbracht und betreut. Die ältere Dame hat vermutlich einen Kochtopf mit Wasser auf den eingeschalteten Herd gestellt und danach die Küche verlassen. Da sich die Frau aber längere Zeit im Rauch aufgehalten hat, wurde ein Rettungswagen nachgefordert. Die Patientin wurde dann bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes von ausgebildeten  Sanitätern der Feuerwehr erstversorgt und betreut. Das Wohnhaus wurde parallel Belüftet und anschließend der Polizei übergeben.

Dieser Einsatz hat wieder einmal gezeigt, wie wichtig die Installation von Rauchwarnmelder ist. Durch Auslösen des Rauchmelders wurden frühzeitig Menschen darauf aufmerksam gemacht und gewarnt, dass es zu einem Brandereignis gekommen ist.

Ab 1. Januar 2015 gilt in Baden-Württemberg für bestehende Gebäude die Pflicht, in sämtlichen Aufenthaltsräumen in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit (z.B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen), jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten.

Eingesetzte Kräfte: HLF 16/12, ZVD mit MTW.