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25.06.2014


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Waldbrandgefahr

Tipps zur Waldbrandgefahr

Durch die aktuell sehr trockene und heiße Wetterlage herrscht eine erhöhte Waldbrandgefahr. Vom Deutschen Wetterdienst (DWD) wurden in der Region die zwei höchsten Waldbrandstufen 4 und 5 herausgegeben.

Da es immer wieder zu Wald- und Flächenbränden durch fahrlässige Unachtsamkeit kommt, gibt die Feuerwehr Metzingen wertvolle Tipps zum Verhalten im Wald und in der heißen Jahreszeit:

  • Kein Rauchen, offenes Feuer/Licht in Wäldern und auf Wiesen (Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt in Baden-Württemberg nach §41, 3 LWaldG generelles Rauch und Feuerverbot in Wäldern)
  • Keine Zigarettenkippen aus dem Auto oder Zug werfen
  • Fahrzeuge niemals auf trockenen Wiesen abstellen (Durch den heißen Katalysator oder die Auspuffanlage kann es zu Bränden kommen)
  • Kinder und Jugendliche sollten auf die Gefahren und Folgen von Brandstiftung aufgeklärt werden
  • Werfen sie bitte keine Flaschen und Gläser in die Natur. Diese Scherben könnten durchaus wie Brenngläser wirken!
  • Zufahrten zu Wäldern, Seen, Gartengrundstücken, Ausfluggebieten usw. müssen Tag und Nacht für die Rettungskräfte zugänglich sein!
  • Alarmieren sie bitte immer sofort die Feuerwehr (Notruf 112), auch wenn es sich um ein vermeintlich kleines Feuer oder Rauchentwicklung handelt. Denn viele Brände können durch ein schnelles Eingreifen der Feuerwehr rasch gelöscht werden.
  • Bleiben sie bitte vor Ort und weisen die anrückende Feuerwehr zum Brandort ein!
Mehr Informationen unter:

Deutscher Wetterdienst (DWD) – Waldbrandgefahr:
Während der Waldbrandsaison (März bis Oktober) stellt der Deutsche Wetterdienst täglich aktualisierte Prognosen der Waldbrandgefahren für Deutschland bereit. Sie können die Prognosekarte über die Homepage des Deutschen Wetterdienstes unter

DWD Waldbrandgefahr


Landeswaldgesetz Baden-Württemberg:
§ 41 Waldgefährdung durch Feuer

Landeswaldgesetz Baden-Württemberg