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20.08.2012


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Brandstiftung in Metzingen - Tatverdächtiger in U-Haft

Die Brandstiftung in der Tiefgarage eines Metzinger Mehrfamilienhauses, in dem in der Nacht zum 14. Mai 2012 zwei Menschen ums Leben kamen, ist weitgehend aufgeklärt. Einer der Hausbewohner hat zwischenzeitlich eingeräumt, den Brand verursacht zu haben. Der zuständige Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen nahm den Beschuldigten am Donnerstag unter dem dringenden Verdacht der Brandstiftung mit Todesfolge in Untersuchungshaft.

Wie bereits berichtet, war das Feuer am 14. Mai 2012, gegen 1.40 Uhr, in der Tiefgarage entdeckt worden und hatte sich schnell auf das gesamte Gebäude ausgebreitet. Eine 80-jährige Frau und ein 55-jähriger Mann waren an den Folgen der eingeatmeten Rauchgase gestorben, ein 39-jähriger Bewohner war bei einem Sprung aus dem zweiten Stock des Gebäudes schwer verletzt worden. Weitere Leichtverletzte waren wegen Rauchgasvergiftungen im Krankenhaus behandelt worden.

Das Gebäude ist seit dem Brand nicht mehr bewohnbar und musste teilweise bereits abgerissen werden. Der Sachschaden wird auf etwa 2,5 Mio. Euro  beziffert. 

Zunächst war unklar, ob der Brand gelegt worden oder infolge eines technischen Defekts entstanden war. Eine anfangs fast 20-köpfige Ermittlungsgruppe der Reutlinger Kriminalpolizei, die durch mehrere Sachverständige unterstützt wurde, nahm noch am 14. Mai 2012 die Arbeit auf und bezog darin alle möglichen Brandursachen ein. Nachdem die Sachverständigen in ihren Gutachten eine technische Brandursache ausschlossen, stand Anfang Juli fest, dass Brandstiftung vorliegt.

Der nun festgenommene Bewohner war schon frühzeitig ins Visier der Kriminalpolizei geraten, weil er sich kurz vor der Brandentdeckung in der Tiefgarage aufgehalten hatte und zu diesem Zeitpunkt erheblich alkoholisiert gewesen sein soll. Der arbeitslose Mann Mitte 30 war bereits früher polizeilich in Erscheinung getreten. Sein Verhalten vor dem Brand wies auffällige Parallelen zu zurückliegenden Straftaten auf, die er unter Alkoholeinfluss und ohne nachvollziehbares Motiv aus Frust über seine persönliche Lebenssituation begangen hatte. Bei der Überprüfung seiner ersten Angaben, in denen er eine Verantwortung für das Feuer stets zurückwies, ergaben sich zunehmend Auffälligkeiten und Widersprüche, weshalb die Staatsanwaltschaft im Laufe der vergangenen Woche einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erwirkte. Nach seiner Festnahme am Donnerstag räumte er schließlich nach anfänglichem Leugnen ein, für den Brand verantwortlich zu sein, will das Feuer aber fahrlässig verursacht haben. Die Arbeit der Kriminalpolizei konzentriert sich nun auf die Frage, inwieweit seine Angaben zutreffend oder als Schutzbehauptung zu werten sind, was weiterer, detaillierter Ermittlungen bedarf.  

(Qelle: PD Reutlingen)

Pressemitteilung der Polizeidirektion Reutlingen


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